Per heute gilt in der Schweiz ein neues Gesetzt, das der Web Accessibility eine zentrale Bedeutung zuschreibt.
Nach dem neuen Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengesetz, BehiG) (PDF) müssen Internetangebote von Behörden «Sehbehinderten ohne erschwerende Bedingungen zugänglich sein».
Die Stiftung Zugang für alle setzt sich für den barrierefreien Zugang zu Informationsangeboten ein. Sie führt auch eine Seite mit Tipps für zugängliche Webseiten.









