IP fürs Leben

Die Geschichte von einem US-Gericht, das einem Kläger zusprach, dass er bei einem Providerwechsel seine IP-Adresse behalten darf, ist aberwitzig. Sollte es bei diesem Urteil bleiben, müssten Internet-Service-Provider (ISP) ihren Kunden eine IP-Adresse fürs Leben zusprechen (Quelle: Golem.de, via lummaland).

Ich stelle mir vor, wie das an der Helpline zu und her ging, als der Kunde erstmals seinen Wunsch äusserte. Zunächst belehrende Erklärung von Seiten des Call Agents und ein Abwimmeln. Nach wiederholten Anrufen dürfte langsam klar geworden sein, dass der Kunde es wohl ernst meinte. Verweis an die Administration, von dort Esklation an die Schlichtungsstelle, dann an den Rechtsdienst, via Geschäftsleitung erneut zum Rechtsdienst. Und sollte der ISP vor Gericht unterliegen, dreht der Case weitere Runden und bringt auch die Informatiker ins Schwitzen.

Weitere Einträge lesen

Bookmark

Diese Seite merken. Diese Icons verzweigen auf soziale Netzwerke bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
     del.icio.us  MisterWong  Furl  Spurl  Ma.gnolia  Technorati  Digg  Facebook  Google