Menschen ohne Rechte
Zur Menschenrechtssituation der Kurden in Syrien
Gefängnis, Folter und Terror. Die Menschenrechtslage in Syrien ist auch nach zwei Jahren Regierungszeit Bashar al-Assads prekär. Die Bevölkerung leidet unter dem andauernden Ausnahmezustand, Repressionen und Gewalt. Besonders aussichtslos ist die Lage der Kurden im Land.
von Ashti Mirani*, Syrien
Das Land befindet sich seit knapp 40 Jahren
im Ausnahmezustand. Die syrischen Sicherheitskräfte haben alle
Mittel in der Hand, um die Freiheiten der Bevölkerung einzuschränken
und politische Gegner zum Schweigen zu bringen. Als im Sommer 2000 der
langjährige Präsident Hafez al-Assad starb, kam Hoffnung auf,
die Menschenrechtslage im Land würde sich verändern. Berichte
von heute wissen aber kaum Verbesserungen zu vermelden.
In Syrien (amtliche Bezeichnung: Arabische Republik Syrien) leben rund
16 Millionen Menschen. Die Mehrzahl von ihnen sind Araber. Etwa 13 Prozent
sind Kurden. 80 Prozent sind Anhänger der sunnitischen Religion,
10 Prozent gehören den Alawiten (Schiiten) an, rund 10 Prozent
sind Christen.Die politische Macht im Land konzentriert sich auf die
regierende Arabische Sozialistische Baath-Partei. Dazu gibt es fünf
legale Parteien, die zusammen mit der Baath-Partei die National Progressive
Front (NPF) bilden. Diese Parteien sind bedeutungslos, denn die ganze
Kontrolle liegt bei Baath. Alle Oppositionsparteien sind verboten.
Der Terror der Geheimdienste
Noch wichtiger als die Rolle der Baath-Partei ist der Einfluss der
Sicherheitsdienste. Unter militärischer Aufsicht stehen: Military
Intelligence und Air Force Intelligence. Dem Innenministerium unterstellt
sind General Security, State Security und Political Security. Neben
den fünf genannten existieren weitere Geheimdienste, etwa innerhalb
der Baath-Partei oder mancher Spezialtruppen. Insgesamt sind zehn Geheimdienste
aktiv, die alle ausserhalb der Kontrolle durch Gesetze und unabhängig
voneinander operieren. Die Geheimdienste sind für Angst und Verfolgung
im Land und für Gewalt und Folter in den Gefängnissen verantwortlich.
Die Regierung rechtfertigt die Geheimdienste mit dem Ausnahmezustand,
der seit 1963 andauert.
Eingeschränkte Meinungsäusserungsfreiheit
Kein Mensch kann sich erlauben, bei offizieller Stelle zu fragen, aus
welchen Gründen jemand festgenommen wurde. Sofort würde die
Person selbst von den Sicherheitskräften verfolgt. Und überhaupt:
Es gibt keine Meinungsäusserungsfreiheit und keine Kritikfreiheit
in Syrien. Und auch die Pressefreiheit gibt es nicht. Das Informationsministerium
entscheidet von Fall zu Fall, welche Äusserungen illegal sind.
Journalisten werden von den Sicherheitskräften auch für Artikel
belangt, die sie im Ausland publizieren. Ausländischen Zeitungen
werden ganze Seiten herausgerissen, bevor sie in den Verkauf kommen.
Bis zu Assads Tod gaben nur die Baath-Partei und die Regierung Zeitungen
heraus. Das Fernsehen steht unter staatlicher Kontrolle. Immerhin ist
es heute den kleinen Front-Parteien erlaubt, eigene Zeitungen herauszugeben.
Festnahmen und Amnestie
Kurz nach dem Tod Hafez al-Assads schätzte die Menschenrechtsorganisation
amnesty international (ai) die Zahl der politischen Gefangenen auf rund
1500. Einige von ihnen - meist Anhänger der verbotenen Moslembruderschaft
- sassen seit den 70er und 80er Jahren ohne Gerichtsverfahren in Haft
oder sie wurden vom Obersten Staatssicherheitsgericht (Supreme State
Security Court, SSSC) nach unfairen Prozessen verurteilt.
Im November 2000 erliess der neue Präsident Bashar al-Assad, Sohn
des verstorbenen Hafez al-Assad, eine Amnestie, durch die Hunderte politische
Gefangene freikamen. Trotzdem weiss amnesty international in ihrem «Jahresbericht
2001» von zahlreichen politischen Gefangenen zu berichten, die
lange Haftstrafen absitzen oder die über das verhängte Strafmass
hinaus ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten werden.
Haftbedingungen und Folter
In den Gefängnissen und Haftanstalten sind Überbelegung, unhaltbare
hygienische Verhältnisse und ungenügende Ernährung üblich.
Die medizinische Versorgung sei ungenügend bis nicht vorhanden.amnesty
international erhält nach wie vor Berichte, wonach politische Gefangene
«systematisch gefoltert und misshandelt» würden. «Politische
Gefangene sollen, selbst wenn sie erkrankt waren, in unterirdischen
Zellen in Einzelhaft festgehalten und mit Foltermethoden wie der Falaqa
(Schläge auf die Fusssohle) und wiederholten Fusstritten in den
Rücken und auf die Hüften, die Wirbelfrakturen zur Folge hatten,
gefoltert worden sein.» Und weiter heisst es im amnesty-international-Bericht:
«Darüber hinaus soll politischen Gefangenen befohlen worden
sein, Mitinsassen zu schlagen, vor allem Mitglieder ihrer eigenen Partei.
Wer sich weigerte, diese Befehle zu befolgen, wurde Berichten zufolge
selbst gefoltert.» In den Jahren 2000 und 2001 hatte amnesty international
Kenntnis von mindestens je einem Todesfall in der Haft als Folge von
Folter und Misshandlungen.
Zwei Millionen syrische Kurden
Besonders in ihren Freiheiten eingeschränkt sind die Kurden. Jede
Manifestation des Kurdentums wird als Angriff auf die Einheit des Staates
aufgefasst und kann eine Strafe nach sich ziehen. An «Newroz»,
dem kurdischen Neujahrsfest, werden öffentliche Versammlungen oft
gewaltsam aufgelöst. Der Gebrauch der kurdischen Sprache ist sowohl
mündlich wie auch in der Kultur (Literatur, Musik) verboten. Die
Menschen dürfen ihre kurdischen Namen nicht gebrauchen, selbst
Berge wurden im Zuge der Arabisierung umbenannt.
Das öffentliche Leben in den kurdischen Städten wird streng
kontrolliert, es gibt Sicherheitskontrollen, und die Menschen fürchten
sich vor der Gewalt der Geheimdienste. Die Folgen sind vielfältige
psychische Leiden, Angst und Depressionen. Dazu kommt die ökonomische
Not der Menschen: Die kurdischen Gebiete - wo es Öl-, Gas-, Eisen-
und Wasserreserven gibt - werden wirtschaftlich ausgebeutet. Vom Gewinn,
den die Regierung aus der Bewirtschaftung dieser Gebiete erzielt, bekommen
die Kurden indes nichts zu spüren: Bis heute gibt es in einigen
kurdischen Dörfern keinen Strom, keine Wasserversorgung und kaum
Spitäler.
Ansiedlung in kurdischen Gebieten
In den Jahren 1965 bis 1976 verfolgte die Regierung ein weiteres Programm, das sich gegen die Rechte der Kurden richtete. Arabische Nomaden aus den syrischen Wüstengebieten wurden in den kurdischen Gebiete entlang der syrischen Grenze im Norden und im Osten angesiedelt. Die ansässigen Kurden wurden vertrieben. Damaskus wollte so einen Keil zwischen die Kurdengebiete Syriens und die Nachbarländer Türkei und Irak treiben, um den Kontakt mit den dort lebenden Kurden zu verunmöglichen und gleichzeitig den Zugang zu den Ölfeldern zu verbessern.
Die Ajnabi: Ausländer im eigenen Land
Von jeglichen Rechten ausgeschlossen sind rund 150000 Kurden, sogenannte
«Staatenlose», die 1962 gemäss Erlass Nummer 93 der
Regierung ausgebürgert wurden. Anstatt ihrer Identitätskarte
bekamen sie eine rote Karte, die aus ihnen Ajnabie (Ausländer im
eigenen Land) machte. Sie werden offiziell als eine Bevölkerungsgruppe
betrachtet. Sie dürfen untereinander heiraten. Die Kinder erben
dieses Statut der Staatlosen. Kinder aus einer Heirat zwischen Angehörigen
der Ajnabi und einem normalen Bürger werden Maktum genannt. Die
Maktum-Kinder kommen nicht einmal in den Besitz dieser diskriminierenden
roten Karte. Diese Regelung soll dazu dienen, die Leute davon abzuschrecken,
sich mit Ajnabi zu verheiraten.
Die Ajnabi haben in ihrem eingenen Land überhaupt keine Rechte
mehr. Sie dürfen kein Land und kein Haus besitzen. Offiziell werden
Heiraten nicht anerkannt. Ihre Kinder dürfen nicht zur Schule.
In den Spitälern werden Ajnabi nicht behandelt. Sie dürfen
nicht ausreisen. Auch eine Nacht im Hotel zu verbringen ist unmöglich,
da sie keinen Pass haben. Seit 1962 ist die Zahl der Ajnabi natürlich
gestiegen. Da viele nicht registriert sind, gibt es keine genauen Angaben
darüber, wie viele Menschen heute in Syrien als Staatenlose leben.
Laut Schätzungen sind es rund 250000.
Der junge Assad
Im Westen wurde oft gesagt, unter der Regierung Bashar al-Assads (Sohn
des im Sommer 2000 verstorbenen Hafez al-Assad) würde sich die
Menschenrechtssituation verbessern. Heute sieht es eindeutig nach einer
Verschlechterung aus.
Hätte Bashar al-Assad eine Ahnung davon gehabt, was Demokratie
heisst, wäre er nie mit seiner Wahl zum Nachfolger seines Vaters
einverstanden gewesen. Ausserdem war der Vater immerhin tatsächlich
hoher General und Politiker. Der Sohn ist beides nicht. Er ist nicht
für ein solches Amt geeignet und hat keine starke Persönlichkeit.
Darum ist zu befürchten, dass er mit Gewalt regieren wird und sich
die Angst der Bevölkerung zunutze machen wird.
Hinweise auf seine harte Hand sind zahlreiche Vorkommnisse während
seiner ersten Regierungsjahre. So zum Beispiel auch die Neubesetzung
des Innenministerpostens mit einem ehemaligen Nachrichtendienstgeneral
der Armee (siehe auch Kasten).
Unter dem früheren Präsidenten nannte man Syrien mit Recht
eine Diktatur. Unter Bashar al-Assad ist es genauso. Hafez al-Assad
war Präsident, heute sitzt sein Sohn auf dem Thron. Die Bezeichnung
«Republik» ist nur Schein. Das politische System ist weit
davon entfernt, ein demokratisches genannt werden zu dürfen. Natürlich
behauptet die Regierung das Gegenteil. Tatsächlich finden keine
wirklichen Wahlen statt. Wenn es am Abend der Wahl im staatliche n Fernsehen
heisst, die Baath-Partei habe 99,9 Prozent der Stimmen erzielt, dann
wissen alle, dass das nicht stimmen kann. Ein solches Resultat kommt
nur unter Zwang zustande.
Nicht mucksen
Die oppositionellen Intellektuellen in Syrien wissen über alle Menschenrechtsverletzungen Bescheid. Sie können sich aber nicht erlauben, etwas zu sagen. Bei ihnen, wie bei den Menschen auf der Strasse, hat sich die Devise «ich höre nichts, ich sehe nichts, ich rede nichts» durchgesetzt. 60 Prozent der Menschen in Syrien leben unter dem Existenzminimum. Auch Ingenieure und Lehrer müssen sich mit Nebenjobs über Wasser halten. Den Menschen bleibt keine Zeit für Träume und für Vorstellungen einer besseren Gesellschaft.
* Ashti Mirani ist Flüchtling aus Syrien. Der Artikel wurde vom Journalisten Stefan Bucher bearbeitet.
Möchte sich jemand in die Thematik vertiefen, ist die Homepage
der Menschenrechtsorganisation Human Right
Watch empfohlen.
Parlamentarier im Gefängnis
Ein Gericht in Damaskus hat zwei Parlamentarier zu Gefängnisstrafen
verurteilt. Sie haben sich für eine Demokratisierung des Landes
eingesetzt.
am. Anfang April wurde in Damaskus dem Parlamentarier Riad Saif der
Prozess gemacht. Wenige Wochen zuvor stand der Parlamentarier Mahmun
Al-Hamsi vor den Richtern. Beide wurden zu fünf Jahren Gefängnis
verurteilt.
Saif und Al-Hamsi sind zwei von insgesamt acht einflussreichen syrischen
Politikern und Intellektuellen, die in jüngster Zeit von der
syrischen Regierung festgenommen und inhaftiert wurden.
Die beiden unabhängigen Parlamentarier hatten sich öffentlich
für die Demokratisierung des Landes und gegen den syrischen Präsidenten
Bashar al-Assad ausgesprochen. Das Kriminalgericht in Damaskus sprach
sie wegen des Versuchs, «die Verfassung Syriens auf unerlaubte
Weise zu ändern», schuldig.
Mahmun Al-Hamsi ist seit August 2001, Riad Saif seit September 2001
in Haft. Mahmun Al-Hamsis Anwälte berichteten, dass ihr Mandant
im Gefängnis gefoltert wurde. Im März 2002 sind die acht
Gefangenen in einen Hungerstreik getreten. Sie protestieren damit
gegen die schlechten Haftbedingungen. Kritisiert wird, dass alle Treffen
mit den Rechtsanwälten verboten wurden und dass sie seit sechs
Monaten ohne rechtsgültigen Haftbefehl festgehalten würden.
Zudem wollen die Gefangenen auf die schlechte Gesundheitsversorgung
aufmerksam machen.
Die Richter liessen keine Verteidiger zum Prozess zu. Aus Protest
gaben die Anwälte der acht Festgenommenen ihren Fall ab. Als
öffentliches Zeichen haben sie vor dem Prozess ihre Anwaltsvollmachten
zerrissen. Beim Prozess, der von den Anwälten als unfair bezeichnet
wurde, waren fünf ausländische Diplomaten anwesend.
Artikel erschienen in «Zeit-Fragen» Nr.24 vom 10.6.2002
© Stefan Bucher